
Wussten Sie, dass Sie beim Kauf eines Druckers, eines USB-Sticks oder einer Cloud-Dienstleistung eine Urheberrechtsabgabe bezahlen?
Diese gesetzlich geregelte Abgabe an die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist eine Art Ausgleichszahlung.
Wenn Sie Geräte oder Dienste nutzen, mit denen Texte kopiert, gescannt oder anderweitig vervielfältigt werden können (z. B. Drucker, Kopierer, USB-Sticks, Cloud-Speicher, E-Reader), zahlen die Hersteller oder Anbieter dafür eine Abgabe. Die VG Wort sammelt die Abgaben und verteilt sie dann an die Urheber – also z. B. Journalisten, Autorinnen, Übersetzer oder Wissenschaftler – deren Texte kopiert oder online genutzt werden.
Bei Druckern und Scannern ist – je nach Druckgeschwindigkeit – eine Abgabe zwischen 10 € und 70 € pro Gerät im Kaufpreis enthalten. Gewerbliche Anbieter wie z. B. Copyshops oder sonstige Geschäfte mit Kopierservice zahlen zusätzlich eine jährliche Gebühr, die sich aus der Anzahl der Geräte und der Nähe zu Hochschulen und Büchereien berechnet.