Neues Batterierecht: Was ändert sich für Verbraucher?

Seit Oktober 2025 gilt in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Es ersetzt das bisherige Batteriegesetz und setzt die neue EU-Batterieverordnung um.
Was bedeutet das konkret für Endverbraucher?
❗️Altbatterien und defekte Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Seit Oktober 1998 ist jeder Händler, der Batterien im Sortiment führt, verpflichtet, verbrauchte Batterien und Akkus zurück zu nehmen – unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden.
Sie finden bei uns in Neuss auch Sammelboxen für alte Handys, Smartphones und verbrauchte Druckerpatronen!
👉 Mehr Transparenz: Batterien müssen künftig besser gekennzeichnet sein (z. B. zu Inhaltsstoffen, Leistung und Haltbarkeit).
👉 Einfachere Rückgabe: Altbatterien können weiterhin kostenlos im Handel zurückgegeben werden – die Rücknahmesysteme werden vereinheitlicht und ausgeweitet.
👉 Mehr Nachhaltigkeit: Hersteller sind stärker verpflichtet, Batterien langlebiger, reparierbarer und recyclingfähiger zu machen.
👉 Bessere Entsorgung: Wertvolle Rohstoffe sollen konsequenter zurückgewonnen werden, um Umweltbelastungen zu reduzieren.

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